
Die im vergangenen Dezember von der Niederösterreichischen Landesregierung verabschiedete Beutegreiferverordnung, wonach in den nächsten fünf Jahren jährlich 200 Mäusebussard und 50 Habichte in Niederösterreich geschossen werden dürfen, ist EU-rechtswidrig und mit dem der Verordnung zugrunde liegenden Gutachten nicht zu begründen!
Diese Verordnung bedroht gerade die enorm vielfältige Greifvogelwelt der March-Thaya Auen, da Verwechslungen beim Abschuss mit anderen Arten vorprogrammiert sind.
Die Naturschutzorganisationen BirdLife und WWF protestieren und fordern Landesrat DI Plank auf, diese Verordnung zurückzunehmen.
Leihen auch Sie der Vogelwelt ihre Stimme und unterzeichnen Sie
die Petition gegen den Greifvogelabschuss!