Der hoheitliche Naturschutz ist bald kein Gesetzesblatt mehr wert!

Naturschutz per Gesetzesblatt, ist das Papier nicht wert auf dem er verordnet wird. Die March-Thaya-Auen brauchen endlich eine kompetente Schutzgebietsbetreuung vor Ort!
Landschaftsschutzgebiet, Natura 2000-Gebiet, Europaschutzgebiet, Ramsar-Gebiet, sowie unzählige Naturdenkmäler und einige Naturschutzgebiete schützen formal die Auenwildnis an March und Thaya. Leider zeigen 5 konkrete Fälle einmal mehr, dass Papier geduldig ist und die Naturoase an der March, trotz der ambitionierten Ausweisungen massiv bedroht ist:
1. Rodungen und Schlägerungen in den Angerner- und Dürnkruter Marchschlingen:
Trotz Eingriffsverbot wurden Auwälder geschlägert und tw. sogar Uferrandstreifen gerodet.
2. Ausnahmeparagraph für Hochwasserschutz:
Das Naturschutzgesetz wurde 2007 so novelliert, dass die Sanierung von 70km Dammlänge nicht einmal mehr zur Anzeige gebracht werden muss. D.h. dass Rodungen, Dammverbreiterungen, Damm-Versetzungen und eine völlige Änderung der hydrologischen Verhältnisse weder begutachtet, noch naturverträglich gestaltet weren müssen. Der Projektsabschnitt Marchegg zeigt, dass die forstrechtliche Begutachtung keinerlei Verzögerungen im Baufortschritt verursacht. Sie zeigt auch, dass fast 1 ha Auwald negativ beeinträchtigt wird.
3. Drainage im Bereich Markthof:
Im Zuge der Dammbauarbeiten wurden großzügige Drainagesysteme samt Pumpwerken angelegt. Das heurige Hochwasser hat bereits deutlich gezeigt, dass die Qualmwasseraustritte landseitig des Dammes damit trocken liegen. Das ist die Folge der wesentlich geringeren Grundwassernachlieferung. Obgleich eine riesige Fläche betroffen ist, wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt!
4. Materialdeponie im Bereich des Naturdenkmals Köhlergrube:
Hier wurde leider ein wunderschöner Sandtrockenrasen durch eine Materialdeponie zugeschüttet.
5. Großveranstaltung im Naturschutzgebiet Rabensburger Thaya-Auen
Ausgerechnet die zentralen Flächen des Naturschutzgebiets Rabensburger Thaya-Auen wurden für einen Leistungswettbewerb der Feuerwehr ausgewählt. Eine naturschutzrechtliche Bewilligung ist laut Auskunft der Landesregierung nicht erforderlich. Für „dringende Katastropheneinsätze“, wie die lange hin geplante Großveranstaltung hat die Natur Nachrang. Mit etwas mehr Einsatz, wäre sicher eine Fläche ausserhalb des sensiblen Gebietes auffindbar gewesen.
Die dokumentierten Fälle sind sicher nur die Spitze des Eisbergs. Die lange und mühsame Naturschutzarbeit vieler engagierter Menschen wird damit zunichte gemacht.
Fazit: Die March-Thaya-Auen brauchen endlich eine kompetente autorisierte Schutzgebietsbetreuung vor Ort! Dann können unbeabsichtigte Eingriffe verhindert und potentielle Konfliktfälle frühzeitig gelöst werden.
Ein Beitrag von Gerhard Egger