Stopp dem Abschuss geschützter Greifvögel in Niederösterreich!
Die im vergangenen Dezember von der Niederösterreichischen Landesregierung verabschiedete Beutegreiferverordnung, wonach in den nächsten fünf Jahren jährlich 200 Mäusebussard und 50 Habichte in Niederösterreich geschossen werden dürfen, ist EU-rechtswidrig und mit dem der Verordnung zugrunde liegenden Gutachten nicht zu begründen!
Mäusebussard und Habicht sind durch die europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt. Dieser Schutz soll durch die Ausnahmegenehmigung des Landes NÖ aufgehoben werden, „der Ausnahmegrund ist die vernünftige Nutzung in geringen Mengen“.
Aus naturschutzfachlicher Sicht Humbug und schlichtweg ein Skandal!
Zum einen wurde hier die Vogelschutzrichtlinie fehlinterpretiert. Zum anderen wird im Gutachten als Begründung für den Abschuss angegeben, dass Mäusbussard und Habicht 26 in Niederösterreich gefährdete Tierarten, die sich angeblich im Beutespektrum der beiden Greifvögel befinden, in ihrer Existenz bedrohen, wofür das Gutachten jedoch keinerlei wissenschaftlich nachvollziehbare Beweise erbringt. Genaueres dazu in der von BirdLife und WWF verfassten Stellungnahme.
Verwechslungen beim Abschuss mit anderen Arten sind leider vorprogrammiert. Und so muss man fürchten, dass bisherige Erfolge im Schutz bedrohter Vogelarten in Niederösterreich zunichte gemacht werden könnten. Vor allem die March-Thaya Auen und das vorgelagerte Kulturland sind von herausragender Bedeutung für Greifvögel.
So brütet der vormals ausgestorbene Seeadler seit 2001 wieder in den March-Thaya Auen und seit vergangenem Jahr auch wieder der Kaiseradler!
Vor allem im Winter, also zur Zeit der Abschussfreigabe, ist die Anzahl der hier überwinternden Greifvögel enorm. Darunter massiv bedrohte Arten, wie etwa Seeadler, Rauhfußbussard, Wanderfalke, Sakerfalke oder Rotmilan.
Es ist zu befürchten, dass die Reihe der bislang erfolgten illegalen Abschüsse von Seeadlern durch weitere „irrtümliche“ oder durch unbeabsichtigte Verwechslung zustande gekommene Abschüsse fortgesetzt wird.

Protestaktion von BirdLife, WWF und den Grünen NÖ gegen die Beutegreiferverordnung vor dem Landhaus der NÖ Landesregierung.
Link zur Greifvogel-Petition
Download Stellungnahme BirdLife und WWF:
stellungnahme_birdlife_oesterreich_wwf_zur_noe_beutegreiferverordnung (pdf, 54 KB)
Mäusebussard und Habicht sind durch die europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt. Dieser Schutz soll durch die Ausnahmegenehmigung des Landes NÖ aufgehoben werden, „der Ausnahmegrund ist die vernünftige Nutzung in geringen Mengen“.
Aus naturschutzfachlicher Sicht Humbug und schlichtweg ein Skandal!
Zum einen wurde hier die Vogelschutzrichtlinie fehlinterpretiert. Zum anderen wird im Gutachten als Begründung für den Abschuss angegeben, dass Mäusbussard und Habicht 26 in Niederösterreich gefährdete Tierarten, die sich angeblich im Beutespektrum der beiden Greifvögel befinden, in ihrer Existenz bedrohen, wofür das Gutachten jedoch keinerlei wissenschaftlich nachvollziehbare Beweise erbringt. Genaueres dazu in der von BirdLife und WWF verfassten Stellungnahme.
Verwechslungen beim Abschuss mit anderen Arten sind leider vorprogrammiert. Und so muss man fürchten, dass bisherige Erfolge im Schutz bedrohter Vogelarten in Niederösterreich zunichte gemacht werden könnten. Vor allem die March-Thaya Auen und das vorgelagerte Kulturland sind von herausragender Bedeutung für Greifvögel.
So brütet der vormals ausgestorbene Seeadler seit 2001 wieder in den March-Thaya Auen und seit vergangenem Jahr auch wieder der Kaiseradler!
Vor allem im Winter, also zur Zeit der Abschussfreigabe, ist die Anzahl der hier überwinternden Greifvögel enorm. Darunter massiv bedrohte Arten, wie etwa Seeadler, Rauhfußbussard, Wanderfalke, Sakerfalke oder Rotmilan.
Es ist zu befürchten, dass die Reihe der bislang erfolgten illegalen Abschüsse von Seeadlern durch weitere „irrtümliche“ oder durch unbeabsichtigte Verwechslung zustande gekommene Abschüsse fortgesetzt wird.

Protestaktion von BirdLife, WWF und den Grünen NÖ gegen die Beutegreiferverordnung vor dem Landhaus der NÖ Landesregierung.
Link zur Greifvogel-Petition
Download Stellungnahme BirdLife und WWF:
stellungnahme_birdlife_oesterreich_wwf_zur_noe_beutegreiferverordnung (pdf, 54 KB)